Das BZgA - Infotelefon zur Suchtvorbeugung

Telefon: (02 21) 89 20 31
(Preis entsprechend der Preisliste ihres Telefonanbieters für Gespräche in das deutsche Festnetz)


Beratungszeiten:
Montag bis Donnerstag: von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag: 10 bis 18 Uhr

Dabei handelt es sich um einen telefonischen Informationsdienst der BZgA zu Fragen der Suchtprävention.

Das Infotelefon erfüllt verschiedene Aufgaben:

  • Beantwortung von Fragen zur Suchtvorbeugung;
  • Persönliche Beratung bei Suchtproblemen mit dem Ziel, an geeignete lokale Hilfs- und Beratungsangebote zu vermitteln;
  • Vermittlung von Anschriften und Telefonnummern der Suchtberatungsstellen sowie anderer geeigneter Beratungsdienste;
  • Benennung von lokalen Ansprechpartnern zur Unterstützung oder Beratung sowie von relevanten BZgA-Medien zur Suchtprävention.

Das Infotelefon setzt seinen Schwerpunkt in der Suchtvorbeugung, nicht in der individuellen Beratung von Betroffenen, die jedoch an die entsprechenden Beratungsstellen weitervermittelt werden.

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

Button close