Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das unter https://www.bzga.de veröffentlichte Internetangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Barrierefreiheit dieses Internetangebots

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist bemüht, das Internetangebot www.bzga.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung. 

Diese Erklärung wurde am 13. Dezember 2022 erstellt. 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 04.04.2022 bis 09.05.2022 und 08.08.2022 bis 18.08.2022 extern durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die jeweiligen Linkziele werden noch nicht einheitlich in den Linktexten genannt gemäß WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4.
  • Aufgrund der Vorgaben der BITV 2.0 ist BZgA bestrebt, PDF-Dateien barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Diese PDF-Dateien sind entsprechend gekennzeichnet.
  • Dieses Internetangebot enthält Verweise auf Online-Angebote externer Anbieter, wie Facebook, Google, Twitter und Instagram. Diese Angebote sind leider nicht vollständig barrierefrei.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.bzga.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren: 

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Maarweg 149-161
50825 Köln

Telefon: +49 221 8992-0

Fax: +49 221 8992-300

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. 

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 
Mauerstraße 53 
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

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