Schülerinnen und Schüler aus Hilders gewinnen Hauptpreis beim Klassenwettbewerb „Klar bleiben – Feiern ohne Alkoholrausch“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Sechs Wochen lang auf riskanten Alkoholkonsum wie Rauschtrinken verzichten. Darum geht es beim bundesweiten Schulwettbewerb „Klar bleiben – Feiern ohne Alkoholrausch“. Zweimal im Jahr haben erfolgreich teilnehmende Klassen die Chance, den Hauptpreis von 1000 Euro für ihre Klassenkasse zu gewinnen. Über den Hauptgewinn freut sich die Klasse 9 Ra der Mittelpunktschule Hohe Rhön in Hilders im Landkreis Fulda.

Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen: „Herzlichen Glückwunsch an die Gewinnerklasse und viel Freude mit dem Gewinn. Solche Wettbewerbe sind wichtig, um über den Umgang mit Alkohol besser und frühzeitig aufzuklären. Kinder und Jugendliche, die bereits früh Alkohol probieren, sind besonders gefährdet, später auch abhängig zu werden. Erfreulich ist, dass immer weniger Jugendliche mit einem Alkoholrausch in der Notaufnahme landen. Dennoch ist jeder junge Mensch mit einer akuten Alkoholvergiftung einer zu viel. Deshalb ist es einfach nicht rational, wie selbstverständlich und leichtfertig wir im Alltag mit Alkohol umgehen – weil Alkohol die Gesundheit schädigt, Leben zerstört und beispielsweise etwa jede zehnte Straftat unter Alkoholeinfluss passiert. Kinder und Jugendliche sollten gar keinen Alkohol trinken. Deshalb fordere ich, dass die Regelung abgeschafft wird, dass Jugendliche ab 14 Jahren im Beisein ihrer Eltern Alkohol trinken dürfen. Sinnvoll ist, die Altersgrenze beim Alkoholkauf auf 18 Jahre anzuheben.“

Dr. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) und Kommissarischer Leiter der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „Je früher Jugendliche Alkohol trinken, desto größer ist das Risiko für gesundheitliche Schäden. Und besonders Rauschtrinken ist für junge Menschen riskant. Das jugendliche Gehirn befindet sich in einer sensiblen Entwicklungsphase. Hierbei kann die psychoaktive Substanz Alkohol wichtige Prozesse stark beeinträchtigen. ‚Klar bleiben‘ sensibilisiert Jugendliche für die Risiken des Konsums von Alkohol. Zur erfolgreichen Teilnahme und dem Gewinn des Hauptpreises gratuliere ich der Klasse 9 Ra der Mittelpunktschule Hohe Rhön in Hilders.“

Prof. Dr. Reiner Hanewinkel, Leiter des Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung(IFT-Nord): „Vielen Dank an die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Schulsozialarbeitenden! Die Schule ist eine enorm wichtige Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen. Trotz vielerlei Belastungen im Schulalltag engagieren sich Lehrkräfte und Schulsozialarbeitende immer wieder auch für die Prävention und unterstützen ihre Schülerinnen und Schüler beim gesunden Aufwachsen. Der Klasse 9 Ra gratuliere ich zu ihrem verdienten Gewinn und bin gespannt, wie sie ihr Preisgeld einsetzen wird.“

Der Wettbewerb „Klar bleiben“ ist für jede Schulform geeignet und lässt sich im Schulalltag flexibel einsetzen. Das Präventionsprogramm kann von Lehrkräften und Sozialarbeitenden sowie von Fachkräften der Suchtprävention begleitet werden. Ergänzend bietet das Programm über digitale Tools und ausgearbeitete Unterrichtsimpulse die Möglichkeit, interaktiv und jugendgerecht zum Thema „Risiken des Alkoholkonsums“ zu arbeiten. Die Teilnahme ist das ganze Schuljahr über möglich.

Der Präventionswettbewerb wurde vom Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung im Rahmen der BZgA-Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ entwickelt und als wirksam evaluiert.

 

Weiterführende Informationen und Anmeldung zum Wettbewerb „Klar bleiben“: https://www.klar-bleiben.de

Medien der BZgA zur Suchtprävention für Lehrkräfte: https://shop.bzga.de/alle-kategorien/suchtvorbeugung/?schwerpunkt=49

Die Alkoholpräventionskampagnen der BZgA im Überblick:

 

Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln

Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de/

E-Mail: bestellung(at)bzga.de

 

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