Volksdroge Alkohol: wer die Risiken kennt, kann seine Gesundheit schützen

Zum Weltdrogentag am 26. Juni empfiehlt die BZgA den verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol

Gemeinsame Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Volksdroge Alkohol: wer die Risiken kennt, kann seine Gesundheit schützen

Zum Weltdrogentag am 26. Juni empfiehlt die BZgA den verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol

Berlin/Köln, 24.06.2016. Der Alkoholkonsum der Deutschen ist im internationalen Vergleich noch immer hoch: mit 12,87 Liter Reinalkohol liegt der jährliche Pro-Kopfkonsum der deutschen Bevölkerung ab 15 Jahren einen Liter über dem europäischen Durchschnitt. Regelmäßiger Alkoholkonsum schädigt die Gesundheit. Allein in Deutschland sind jedes Jahr 74.000 Todesfälle auf Alkoholkonsum oder den kombinierten Konsum von Tabak und Alkohol zurückzuführen.

Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung: „In Deutschland trinken noch immer viel zu viele Menschen mehr Alkohol als ihnen gut tut. Wer zu viel Alkohol trinkt, der riskiert seine Gesundheit, seine Sozialkontakte und am Ende auch seine wirtschaftliche Existenz! Dass Alkohol das Risiko erhöht, an über 200 verschiedenen Krankheiten zu erkranken, ist wissenschaftlich erwiesen. Deshalb sagen unsere Ärzte: Männer sollten nicht mehr als 24 Gramm Reinalkohol, also etwa 2 kleine Flaschen Bier, an maximal 5 Tagen in der Woche trinken. Bei Frauen ist es die Hälfte. Ich kann nur an jeden appellieren, diese Empfehlungen für einen risikoarmen Alkoholkonsum ernst zu nehmen. Die Gesundheit ist ein hohes Gut!“

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) betont: „Erwachsene, die in hohen Mengen Alkohol konsumieren, sind Kindern und Jugendlichen keine guten Vorbilder. Zu viele junge Menschen zeigen ebenfalls ein riskantes Trinkverhalten. Was viele nicht wissen: Jeder Schluck Alkohol und insbesondere das Rauschtrinken sind für Jugendliche gesundheitlich riskant, da der Reifungsprozess des zentralen Nervensystems bei ihnen noch nicht abgeschlossen ist. Wer in dieser Phase zu viel oder regelmäßig Alkohol konsumiert, kann lebenslangen Schaden anrichten.“

Insgesamt konsumieren rund 1,6 Millionen Menschen im Alter von 18 bis 64 Jahren in Deutschland Alkohol in missbräuchlicher Weise. Etwa 1,77 Millionen Menschen sind zudem als alkoholabhängig anzusehen (4,8 Prozent der Männer und 2,0 Prozent der Frauen). Die Zahl der missbräuchlich oder abhängig konsumierenden Frauen ist seit 2006 von 2,6 Prozent auf 3,5 Prozent im Jahr 2012 angestiegen. Bei Männern liegt die Zahl unverändert bei 9,8 Prozent.

Die BZgA legt seit vielen Jahren in der bundesweiten Suchtprävention einen Schwerpunkt auf die Alkoholprävention. Mit sich ergänzenden, zielgruppenspezifischen Präventionsprogrammen informiert die BZgA Jugendliche, Erwachsene und Multiplikatoren über die mit Alkohol verbundenen Risiken und bietet Unterstützung bei der Konsumreduzierung:

Die Jugendkampagne „Null Alkohol - Voll Power“ mit der Zielgruppe der 12- bis 16-Jährigen
www.null-alkohol-voll-power.de

Die Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ Für die Zielgruppe der 16- bis 20-Jährigen. Diese im Jahr 2009 gestartete Kampagne zum verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol wird vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) gefördert
www.kenn-dein-limit.info

Die Erwachsenenkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“
www.kenn-dein-limit.de

Die Aktion „Alkoholfrei Sport genießen“ für Multiplikatoren in Sportvereinen
www.alkoholfrei-sport-geniessen.de

Printmedien wie Broschüren und Flyer zum Thema Alkoholprävention können bei der BZgA kostenfrei unter https://shop.bzga.de/alle-kategorien/suchtvorbeugung/alkoholpraevention/ bestellt werden.

Das BZgA-Infotelefon zur Suchtvorbeugung Tel. 0221 89 29 31 setzt seinen Schwerpunkt in der Suchtvorbeugung. Von Sucht Betroffene erhalten Informationen zu Suchtberatungsstellen vor Ort. Beratungszeiten Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag 10 bis 18 Uhr.

(Diese Pressemitteilung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

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