Studien ab 1997

Abbildung Rechtliche Regelungen zu Prävention, Gesundheitförderung und Qualitätssicherung sowie ihre Wahrnehmung

Teilprojekt "Rechtliche Regelungen zu Prävention, Gesundheitsförderung und Qualitätssicherung"

Teilprojekt „Rechtliche Regelungen zu Prävention, Gesundheitsförderung und Qualitätssicherung sowie ihre Wahrnehmung“

Ergebnisse


Titel

Teilprojekt „Rechtliche Regelungen zu Prävention, Gesundheitsförderung und Qualitätssicherung sowie ihre Wahrnehmung“

Projektleitung

  • Prof. Dr. Ulla Walter

Medizinische Hochschule Hannover
Institut für Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung

  • Udo Castedello

Gesellschaft für Beratung Bildung Innovation mbH, Berlin

Förderzeitraum

01.06.2014 bis 31.08.2015

Ziel

Ziele des Teilprojektes:

  • rechtliche Regelungen und nachgeordnete Vorgaben sowie Empfehlungen zur Prävention und Gesundheitsförderung (PGF) sowie zur Qualitätssicherung (QS) identifizieren und bewerten (MHH)
  • die Wahrnehmung rechtlicher Regelungen und Qualitätsroutinen einzuschätzen (MHH, BBI)
  • Anknüpfungspunkte für eine Qualitätssicherung in der Gesundheitsförderung aufzuzeigen (MHH, BBI).

Methodik

  • Internetrecherche
  • Sekundäranalyse
  • 81 leitfadengestützte Interviews mit Expertinnen und Experten von Ministerien und nachgeordneten Behörden (n=21), Wissenschaft (n=12) sowie von Verbänden und zentralen Trägern (n=48)

Ergebnisse/Empfehlungen

  • Qualitätsgesicherte Prävention und Gesundheitsförderung in den einzelnen Lebenswelten gezielt stärken.
  • Prävention und Gesundheitsförderung verbindlich verankern und stärken.
  • Eine einheitliche Verpflichtung zur Durchführung von Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten besteht bislang nicht. Die vorliegenden rechtlichen Regelungen, Verwaltungsvorschriften und Empfehlungen unterscheiden sich zwischen den Ländern erheblich hinsichtlich der Einbindung von Prävention und Gesundheitsförderung und dem zugrundeliegenden Verständnis. Die Konzepte der Träger berücksichtigen bislang Prävention und Gesundheitsförderung kaum.
  • Sowohl die Vorgaben zur QE/QS wie auch die Implementierung und Ausdifferenzierung der Routinen differieren in den Lebenswelten erheblich zwischen den Ländern und auf Trägerebene.
  • Verständnis und Umsetzungsgrad von Prävention und Gesundheitsförderung sowie entsprechender Qualitätsroutinen unterscheiden sich deutlich zwischen den einzelnen Lebenswelten. Eine weiterführende Stärkung qualitätsgesicherter Prävention und Gesundheitsförderung muss die unterschiedlichen Ausgangslagen berücksichtigen, sollte nicht in Konkurrenz zu anderen Aufgabenbereichen stehen und bedarf zusätzlicher finanzieller und personeller Ressourcen.

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