Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Zu wenige Menschen lassen sich gegen Grippe impfen

BZgA-Impfstudie: Nutzen der Grippeimpfung von Risikogruppen oft nicht erkannt

Köln, 08. Oktober 2018. Die kalte Jahreszeit naht und damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, an einer „echten“ Grippe (Influenza) zu erkranken. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfiehlt als wirksamen Schutz die jährliche Grippeschutzimpfung im Oktober oder November. Dies gilt insbesondere für sogenannte Risikogruppen wie Menschen ab 60 Jahren, Schwangere oder chronisch Kranke und Personengruppen mit erhöhter Ansteckungsgefahr, wie zum Beispiel medizinisches Personal.

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: „Eine echte Grippe ist keine einfache Erkältung, sondern eine ernstzunehmende Erkrankung. Dass die Grippe nicht unterschätzt werden darf, verdeutlichen die hohen Erkrankungszahlen aus dem vergangenen Winter 2017/2018. Laut Saisonbericht der Arbeitsgemeinschaft Influenza kam es dabei schätzungsweise zu neun Millionen Influenza-bedingten Arztbesuchen. Die BZgA weist deshalb auf die Grippeimpfung als wirksamen Schutz vor einer schwerwiegenden Infektionskrankheit hin.“

Die Ergebnisse der aktuellen bundesweiten Repräsentativbefragung der BZgA zeigen, dass sich die Einstellung zum Impfen in der Bevölkerung allgemein verbessert hat. Dennoch schätzen nur knapp die Hälfte aller Befragten (47 Prozent), denen eine Grippeimpfung empfohlen wird, diese als „(besonders) wichtig“ ein. Lediglich 40 Prozent der Befragten, die zu einer der Risikogruppen gehören, geben an, sich regelmäßig gegen Grippe impfen zu lassen. Einer der wichtigsten Gründe, warum die Impfung nicht regelmäßig wahrgenommen wird, ist die Einschätzung, dass die Grippe keine besonders schwere Krankheit sei.

Dabei sind Grippeviren sehr ansteckend und können sich somit schnell verbreiten. Meist zeigt sich die Influenza mit schweren Krankheitszeichen wie plötzlichem hohem Fieber über 38,5 Grad Celsius, trockenem Reizhusten sowie Kopf- und Gliederschmerzen. Die Erkrankung betrifft den ganzen Körper und dauert selbst in unkomplizierten Fällen fünf bis sieben Tage. Beispiele für Komplikationen sind Lungen- oder Herzmuskelentzündungen, in schweren Fällen sogar mit Todesfolge. Die BZgA empfiehlt erkrankten Personen, zu Hause zu bleiben, Bettruhe einzuhalten und damit auch einer weiteren Verbreitung der Krankheitserreger vorzubeugen.

Damit das Wissen über die Grippeerkrankung und die Bereitschaft zur Impfung steigt, führen BZgA und Robert Koch-Institut (RKI) auch in diesem Jahr die gemeinsame Informationskampagne „Wir kommen der Grippe zuvor“ durch. Im September erhielten bundesweit rund 100.000 Multiplikatoren wie impfende Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, der Öffentliche Gesundheitsdienst sowie Alten- und Pflegeheime Medienpakete mit Informationen und Materialien rund um die Grippeimpfung.

Weitere Informationen der BZgA zur Grippeimpfung unter
www.impfen-info.de/mediathek/printmaterialien/grippeimpfung/

Häufige Fragen und Antworten zur Grippeschutzimpfung unter
www.impfen-info.de/grippeimpfung/fragen-und-antworten

Der Erregersteckbrief Grippe (Influenza) unter https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/grippe-influenza/

Hygienetipps zum Verhalten im Krankheitsfall (Barrieremaßnahmen):
https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/barrieremassnahmen/

Die Studie „Infektionsschutz - Einstellungen, Wissen und Verhalten von Erwachsenen und Eltern gegenüber Impfungen - Ergebnisse der Repräsentativbefragung 2016 zum Infektionsschutz (BZgA-Forschungsbericht, September 2017)“ finden Sie unter: www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/impfen-und-hygiene

Kostenlose Bestellung der BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de
Fax: 0221/8992257
E-Mail: order@bzga.de

(Diese Pressemeldung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

Button close