Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Modellprojekt zur Prävention von sexuell übertragbaren Infektionen geht an Schulen

Ärztliche Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e.V. bietet Informationsstunden zu STI in Schulen an

Köln, 25. August 2017. Es hat eine lange Tradition, dass Ärztinnen und Ärzte der Ärztlichen Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e.V. (ÄGGF) Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Schulen altersabhängig über Themen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit informieren. Bisher standen sexuell übertragbare Infektionen (STI) weniger im Mittelpunkt der schulischen Sexualaufklärung. Jugendliche und junge Erwachsene wissen noch immer nur wenig über die Übertragungsrisiken, Schutzmöglichkeiten und Symptome von STI, obwohl sie teilweise sogar selbst von STI wie Chlamydien oder HPV betroffen sind. Die Ärztliche Gesellschaft zur Gesundheitsförderung nimmt das zum Anlass, mit Beginn des neuen Schuljahres bundesweit Informationsstunden zu STI in Schulen anzubieten. Das auf drei Jahre angelegte Modellprojekt wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) gefördert.  

Hierzu erklärt Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Das Modellprojekt ergänzt die umfangreiche Arbeit der BZgA im Bereich der HIV/STI-Prävention in der Lebenswelt Schule. Wir halten es für dringend erforderlich, das Wissen zu den relevanten STI bereits im Jugendalter zu erhöhen und dadurch junge Menschen in ihrer Handlungskompetenz zu stärken. Der aufsuchende primärpräventive Ansatz der ‚ärztlichen Informationsstunde‘ leistet hierzu einen wichtigen Beitrag.“

Dr. Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V, ergänzt: „Gerade im Jugendalter beschäftigen sich junge Menschen stark mit dem Thema Sexualität. Es ist deshalb ein guter Zeitpunkt, um sie auch über die Gefahren von AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten aufzuklären. Das versetzt sie in die Lage, sich verantwortungsbewusst zu verhalten und Risiken zu vermeiden, die sie unter Umständen ihr Leben lang bereuen könnten.“

Die Ärztinnen und Ärzte der Ärztlichen Gesellschaft zur Gesundheitsförderung bestätigen ein hohes Interesse und ein Informationsbedürfnis bei den jungen Menschen zu STI. Diese Beobachtungen decken sich mit den Ergebnissen der Repräsentativerhebung ‚AIDS im öffentlichen Bewusstsein 2016‘, die die BZgA in regelmäßigen Abständen durchführt. Während HIV/AIDS einen hohen Bekanntheitsgrad in der Bevölkerung hat, sind andere für Deutschland relevante STI deutlich weniger bekannt.

Die ÄGGF Ärztinnen und Ärzte sprechen mit den Jugendlichen in Mädchen- und Jungengruppen in vertraulicher Atmosphäre ab der 8. Klasse. Wichtige Themen sind dabei neben der Kenntnis verschiedener STI Übertragungsrisiken, Verhütungsmethoden und Schutzmaßnahmen (Safer Sex/Impfen), das Erkennen von Symptomen, die Kommunikation mit dem Partner bzw. der Partnerin sowie die Information über geeignete Beratungs- und Behandlungsangebote.

Mehr Informationen finden Sie auf www.äggf.de.

(Diese Pressemeldung können Sie als PDF-Datei herunterladen)

Die BZgA hilft unter anderem bei Spiel- und Tabaksucht. Hier mehr erfahren!

Button close