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Rollen- bzw. Berufsverständnis

In den Falldiskussionen wurden immer wieder berufsgruppenspezifische Unterschiede im jeweiligen Rollen- bzw. Berufsverständnis deutlich. Zum Thema „Rollen-/Berufsverständnis“ gehören sowohl Rollen- bzw. Berufsbeschreibungen, die die Professionellen sich selbst (auch gegenseitig) zuschreiben, als auch Rollenbilder, die sie bei Patientinnen/Klientinnen über sich vermuten. Diese berufsgruppenspezifischen Unterkategorien werden nachfolgend kurz erläutert.

Expertentum und Autorität in der Medizin

Ärztinnen und Ärzte sind Expertinnen bzw. Experten für pränatale Untersuchungsmethoden. Dies wird von den Teilnehmenden der IQZ mehrfach so als „normal“ beschrieben. Als problematisch wird diese Rolle von teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten dann diskutiert, wenn eine Frau vom Spezialisten klare, sichere Aussagen zu Diagnose und Prognose erwartet bzw. konkrete Empfehlungen zum Procedere, die ihr ärztlicherseits in vielen Fällen gar nicht gegeben werden können. Auch die vermutete Rollenzuschreibung der „ärztlichen Autorität“ wird eher kritisch diskutiert: Sie wird im Zusammenhang damit angeführt, dass Frauen pränataldiagnostische Untersuchungen wahrnehmen, ohne sich bewusst dafür entschieden zu haben (hierzu eine Teilnehmerin: „Ich denke, der Arzt ist auch einfach so eine Autoritätsperson. Dass viele das einfach machen, weil er das jetzt einfach sagt.“).

 

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Begleitung biografischer Übergänge

Den Begriff Übergangsmentorin haben Friedrich et al.1 geprägt. Sie stellen fest, dass es in unserer Gesellschaft keine Mentorinnen (ältere Verwandte, Mütter, Hebammen) gibt, die junge Frauen selbstverständlich während der Übergangsphase Schwangerschaft begleiten. Die Autoren halten als Ergebnis ihrer Untersuchung zur pränataldiagnostischen Entscheidung fest, dass die Gynäkologinnen und Gynäkologen (unbewusst, vielleicht auch unfreiwillig) am ehesten diese Rolle der „mütterlichen“ oder „väterlichen“ Begleitung übernehmen; ihre Bestätigung der Schwangerschaft und die Pflichtuntersuchungen haben gleichsam rituelle Funktion.2 Die Rolle der Übergangsmentorin wird in den interprofessionellen Qualitätszirkeln im Zusammenhang damit angesprochen, dass Frauen nach Ansicht der Teilnehmenden unkritisch Untersuchungen vornehmen lassen und ungern Verantwortung für den Prozess PND übernehmen. In den entsprechenden Sitzungen wird diskutiert, dass Schwangere so früh wie möglich aufgeklärt werden sollten, damit sie selbstständig entscheiden könnten. Die Rolle der ärztlichen Mentorin, die gleichsam etwas von einer „erfahrenen Mutter“ hat, die „weiß, wie es geht“, wird im Zusammenhang mit PND von den teilnehmenden Ärztinnen bzw. Ärzten also eher als unangebracht beurteilt, aber offensichtlich als von den Patientinnen zugeschrieben erlebt.

 

 Anmerkung

1 Friedrich, H., Henze, K.-H., Stemann-Acheampong, S. (1998): Eine unmögliche Entscheidung - Pränataldiagnostik: Ihre psychosozialen Voraussetzungen und Folgen, VWB - Verlag für Wissenschaft und Bildung, Berlin

2 Ebd., S. 195 ff.

 

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Neutralität – Paartherapie – Dienstleistung

Die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte haben darüber hinaus an sich selbst den Anspruch, im Zusammenhang mit PND neutral zu beraten. Das Beratungsparadigma der Nichtdirektivität ist als positiv konnotierter Anspruch bei ihnen verwurzelt, wird allerdings auch bezweifelt. Das geschieht vor allem, wenn die Angst vor haftungsrechtlichen Konsequenzen ins Spiel kommt oder eigene Haltungen der Entscheidung einer Patientin zu sehr widersprechen. Je nach Persönlichkeit der Ärztin bzw. des Arztes bleibt es aber nicht unbedingt bei der Rolle des neutralen Beraters oder der medizinischen Expertin – sogar die Paarbeziehung der Patientinnen fällt in den (gefühlten) ärztlichen Verantwortungsbereich. Wenn Ärztinnen und Ärzte während ihrer Beratung in krisenhaften Situationen der Schwangerschaft von problematischen Auswirkungen auf die Partnerschaft erfahren, kann dies offensichtlich bei manchen zum Anspruch führen, zeitweise die Rolle eines Paartherapeuten einzunehmen.


Als problematisch – insbesondere im Zusammenhang mit Fetozid bei Spätabbruch – wird außerdem die Rolle der Ärztinnen bzw. der Ärzte als Dienstleistende gesehen; mehrfach beklagen die ärztlichen Teilnehmenden das „Anspruchsdenken“, das in der Gesellschaft in Bezug auf die Inanspruchnahme von PND und deren Folgen (nämlich z. B. Spätabbruch) bestehe.

 

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Widersprüchlichkeiten in Rollenbildern

Die hier vorgenommene Kategorisierung erhebt nicht den Anspruch, alle ärztlichen Rollen, die in den IQZ-Sitzungen angesprochen wurden, zu beschreiben. Es ließe sich z. B. noch der „Vertragspartner“ hinzufügen, da von den ärztlichen Teilnehmenden immer wieder die haftungsrechtliche Problematik angesprochen wird, oder der „Richter“, der ein Arzt oder eine Ärztin in der Entscheidungssituation eines Fetozids nicht sein will.


Interessant ist an diesem Rollenkatalog vor allem, dass den behandelnden Ärztinnen und Ärzten so unterschiedliche Funktionen zugeschrieben werden, die sich zum Teil gegenseitig behindern und auf einer unbewussten Ebene Ausdruck finden: So wird eine Beratung vermutlich unbefriedigend ablaufen, wenn die Ärztin oder der Arzt um Neutralität bemüht ist, die Schwangere aber erwartet, an die Hand genommen zu werden. Dies wird von einem teilnehmenden Arzt zur Situation eines aufklärenden Gesprächs folgendermaßen beschrieben:


„Oftmals ist es doch wirklich so, dass Sie ein einstündiges Gespräch geführt haben und dann zum Schluss [fragt die Patientin]: ,Was würden Sie machen?’, irgendwann ist man dann auch selber zu müde. Man sagt es ihnen wahrscheinlich nicht, aber man bringt noch mal Argumente, die man vorher schon erwähnt hatte, und durch die Gewichtung fällt dann die Entscheidung in die eine Richtung.“1


Fast resigniert beschreibt der zitierte Arzt hier die Rollenkonfusion zwischen seinem Anspruch, neutral zu beraten, und dem Appell mancher Patientin, von ihm als Autorität oder Mentor einen klaren Rat zu erhalten.

 

Anmerkung

1 Ähnliches beschreiben Hartog und Wolff (1997): Anhand einer sprachwissenschaftlichen Analyse von genetischen Beratungsgesprächen zeigen sie auf, dass von Klientinnen eine Bewertung des Beraters oder der Beraterin erwartet und durch Nachfragen „provoziert“ wird. Hartog, J., Wolff, G. (1997): Das genetische Beratungsgespräch, in: Petermann, F., Wiedebusch, S., Quante, M. (Hg.): Perspektiven der Humangenetik, Schöningh, Paderborn, S. 153-174.
Vgl. hierzu auch Friedrich, H., Henze, K.-H., Stemann-Acheampong, S. (1998): Eine unögliche Entscheidung - Pränataldiagnostik: Ihre psychosozialen Voraussetzungen und Folgen, VWB - Verlag für Wissenschaft und Bildung, Berlin

 

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Personifizierung vs. Institutionalisierung

Während es sich bei den ärztlichen Unterkategorien um personifizierte Rollenbilder handelt, wurde bei den Beraterinnen der Eindruck vom Berufsbild durch die Beschreibung ihres inhaltlichen Angebots oder des Ortes „Schwangerenberatungsstelle“ deutlich. Folgende alltagssprachliche Formulierung unterstreicht dieses unterschiedliche Berufs-/Rollenbild: Die Frauen gehen zum Arzt bzw. zur Ärztin, aber sie gehen zur Schwangerenberatungsstelle.


Auch die psychosozialen Beraterinnen verstehen ihre Beratungsstelle als neutralen Ort. Dieses Attribut wird aber vor allem positiv kontrastierend zu den medizinischen Orten verstanden, mit denen die Schwangeren im Zusammenhang mit PND in Berührung kommen und bei denen die psychosozial Beratenden die oben genannten Rollenkonfusionen vermuten. Ebenso wurden in den IQZ die weiteren drei Unterkategorien zum Angebot der Schwangerenberatungsstellen (Vermittlung konkreter Hilfen, Paarberatung, Raum für Gefühle und Reflexion ermöglichen) nicht problematisiert, sondern von den psychosozialen Beraterinnen eher im Sinne einer Werbung für und Aufklärung über ihre Arbeit für die Ärztinnen und Ärzte dargestellt. Dass von ärztlicher Seite teilweise Aufklärungsbedarf bestand, wird in der Unterkategorie „Unklarheit über Sinn und Inhalt psychosozialer Beratung“ deutlich: Immer wieder wurde zum einen von der Ärzteschaft Unkenntnis über die Inhalte der psychosozialen Arbeit geäußert. Zum anderen wurde ärztlicherseits wiederholt die Vermutung bzw. Erfahrung formuliert, dass „Psychologisches“ von vielen Patientinnen abgelehnt würde.

 

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