Gesundheitliche Aufklärung liegt im Interesse staatlicher Gesundheitspolitik. Sie wird in Deutschland als eine übergreifende Daueraufgabe von allen staatlichen Ebenen unter Einbindung der Betroffenen durchgeführt. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nimmt diese Aufgabe auf Bundesebene als Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wahr. Gemäß dem Errichtungserlass vom 20.7.1967 hat die BZgA insbesondere die Aufgabe:
Aufklärungsschwerpunkte der BZgA
Bei der Erfüllung unseres Auftrags orientieren wir uns an den zur jeweiligen Zeit vorhandenen dringlichen Gesundheitsproblemen mit Präventionsrelevanz und den sich weiterentwickelnden Theorien und Methoden der gesundheitlichen Aufklärung.
Unsere derzeitigen Hauptarbeitsrichtungen sind:
1) Wir leisten Beiträge zur Entwicklung und Umsetzung nationaler Aktionspläne und Programme
2) Wir erfüllen gesetzliche Aufgaben
3) Wir nehmen nationale Gemeinschaftsaufgaben mit bevölkerungsweiter Wirkung wahr, die zur Umsetzung der Aufklärungsschwerpunkte notwendig sind
Zielsetzung: Gesundheitsvorsorge und Gesundheitserhaltung
Gesundheitsvorsorge und Gesundheitserhaltung sind die beiden obersten Ziele unserer Arbeit. Durch unsere Maßnahmen und Programme leisten wir einen Beitrag dazu, in unseren inhaltlichen Aufklärungsschwerpunkten Neuerkrankungshäufigkeiten zu senken (Primäre Prävention) und Krankheitsfrüherkennung zu steigern (Sekundäre Prävention) sowie allgemein die Gesundheitspotenziale zu stärken (Gesundheitsförderung). Dazu werden Wissen, Einstellungen und Fähigkeiten der Menschen gestärkt, sich gesund zu verhalten, Risiken zu erkennen und zu vermeiden und so für die eigene und die Gesundheit anderer Verantwortung zu übernehmen.
Effektive und effiziente Prävention und Gesundheitsförderung
Um die oben genannten Ziele zu erreichen, bedarf es kontinuierlicher und langfristig angelegter Maßnahmen, die auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse mit fachlicher Kompetenz zielorientiert geplant und umgesetzt werden.
Mit Blick auf Effektivität und Effizienz kommt den Bereichen Marktbeobachtung, Qualitätssicherung und Strategieentwicklung eine besondere Bedeutung zu. Darüber hinaus müssen klare Prioritäten gesetzt und die Zielgruppen und Themenfelder präzise definiert werden. Ziel ist es, mit den eingesetzten Mitteln einen möglichst hohen Gesundheitsnutzen zu erreichen.
In 2008 hat der Wissenschaftsrat im Auftrag der Bundesregierung die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung als eine Bundeseinrichtung mit FuE- Aufgaben evaluiert. Das Gutachten bezeichnet die BZgA als eine starke, in der gesundheitlichen Aufklärung erfolgreich tätige Einrichtung, die mit ihren wissenschaftlich fundierten Kampagnen wesentlich zur gesundheitlichen Prävention in Deutschland beiträgt.
Das Gutachten des Wissenschaftsrates (PDF-Datei) finden Sie hier.
Themenspezifische Medienlisten zu den einzelnen Schwerpunktthemen der BZgA
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung / Maarweg 149-161 / 50825 Köln / Tel +49 221 8992-0 / Fax +49 221 8992-300 /
E-Mail: poststelle@bzga.de / E-Mail für Bestellungen von Medien und Materialien: order@bzga.de / Die BZgA auf Twitter
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.