Umgang mit Verantwortung
Die zweite Hauptkategorie betrifft das (nicht immer explizit so benannte oder erkannte) Thema „Umgang mit Verantwortung“ bei der Beratung zu PND. Das Spektrum der Beiträge reicht vom (zum Teil übergroßen) Verantwortungsgefühl für die Belange der Patientin bzw. Klientin und deren Partner (Fürsorge) über das Bedürfnis nach Einflussnahme auf die Entscheidung der Schwangeren bis hin zum Achten der Autonomie der Betroffenen und zum Verantwortung-abgeben-Können bzw. -Wollen.
Die Aussagen, die bei der Auswertung der IQZ-Transkripte zur Hauptkategorie Verantwortung zusammengefasst wurden, stammen vor allem von den ärztlichen Teilnehmenden Auf mögliche Gründe dafür wird im Anschluss an die Erläuterung der genannten Unterkategorien eingegangen.
Inhalt
Fürsorge
Verantwortung im Sinne von Fürsorge fühlen Ärztinnen und Ärzte der IQZ z. B. dafür, dass ihre Aufklärung über pränataldiagnostische Methoden oder über einen Befund von den Betroffenen verstanden wird. Die Idee, dass die Schwangere durch die ärztliche Aufklärung in die Lage versetzt werden soll, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen, ist ihrer Erfahrung nach besonders schwierig umzusetzen, wenn sprachliche oder intellektuelle Verständnisprobleme vorliegen. Dies sorgt für Gewissenskonflikte bei manchen Ärztinnen und Ärzten:
„Was macht man denn da? Macht man einfach den Rollladen runter und sagt: Na ja, gut, wenn sie es halt nicht kapiert, kann ich auch nichts dafür?“
Im Zusammenhang mit fürsorglicher Verantwortung diskutierten die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte außerdem die Notwendigkeit, sich zu entscheiden, ob sie sehr vorsichtig beraten und bei geringsten Hinweiszeichen weitere Untersuchungen empfehlen oder ob sie unsichere Befunde eher verschweigen sollen. Hierzu eine Ärztin:
„Und es ist für mich auch noch die Frage: Was soll ich ansprechen? Ich habe einerseits Aufklärungspflicht, möchte aber auch keine Ängste oder nicht so viele Ängste schüren, und das ist eine Gratwanderung, die einen sehr bewegt.“
Das Verantwortungsgefühl drückt sich in den genannten Beispielen als Fürsorge für die Schwangere aus, ist aber offensichtlich Hindernissen ausgesetzt. Das wird deutlich an der dilemmatischen Situation der „vorsichtigen“ Beratung oder an der für die Ärzteschaft unbefriedigenden Aufklärung bei Sprachbarrieren.
Bedürfnis nach Einflussnahme
Vom Anspruch beider Berufsgruppen, im Zusammenhang mit PND nicht direktiv bzw. „ergebnisoffen“ zu beraten, war bereits die Rede. Es scheint jedoch weder den ärztlichen noch den psychosozialen Fachkräften leicht zu fallen, den Betroffenen die Verantwortung für ihre Entscheidung zu überlassen, wenn diese ihrer eigenen Haltung sehr widerspricht: Vor allem im Zusammenhang mit vermeintlich schnell getroffenen Entscheidungen von Patientinnen für einen Spätabbruch wird bei den IQZTeilnehmenden das Bedürfnis deutlich, Einfluss auf die Entscheidungsfindung zu nehmen. Eine beteiligte Ärztin äußert ihre Unzufriedenheit mit der ihrer Ansicht nach vermiedenen „richtigen“ Auseinandersetzung der Schwangeren und ihrer Entscheidung zum Spätabbruch wie folgt:
„Diese Auseinandersetzung fehlt mir einfach bei der Frau. [...] Muss man das einfach akzeptieren, darf man das einfach akzeptieren? Muss man nicht – jetzt zwingen ist blöd gesagt, weil zwingen immer einen Druck erzeugt – aber trotzdem fände ich es eigentlich richtig, dass man von der Frau verlangt, sich auch damit auseinanderzusetzen.“
Ebenso hadert eine psychosoziale Beraterin mit ihrem mangelnden Einfluss auf Frauen, die aufgrund einer medizinischen Indikation zum Schwangerschaftsabbruch entschlossen sind, ohne eine zweite ärztliche Meinung einzuholen:
„Also, wie kann ich Patientinnen bewegen, eine zweite Meinung einzuholen?“ (So fasst die Moderatorin den Beitrag einer Beraterin zusammen.) Darauf die Beraterin: „Bisher ist es mir, glaube ich, nicht gelungen. Ich sage: ,Auch hier in der Innenstadt ist eine Praxis, machen Sie einen Termin aus‘, sage ihnen Namen von anderen Gynäkologen. Ich habe nicht das Gefühl, ich hoffe dann immer, vielleicht doch, wenn sie eine Nacht darüber schlafen, dass sie es sich doch überlegen. Das haut mich schon ein bisschen um.“
Die Beispiele machen deutlich, dass die IQZ-Teilnehmenden vor allem in als extrem empfundenen Situationen (z. B. bei Fetozid und nicht nachvollziehbarer Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch) das Bedürfnis haben, Einfluss auf die Entscheidungen der Klientinnen bzw. Patientinnen zu nehmen.
Patientinnenautonomie
Auf die zuvor beispielhaft genannten Beiträge, die die ethischen und emotionalen Haltungen der Teilnehmenden deutlich werden lassen und damit auch ihren zeitweiligen Wunsch, Entscheidungen von Betroffenen zu beeinflussen, folgt als „Lösung“ in der Diskussion meist die Aussage, dass die „Eigenverantwortlichkeit“ und „Autonomie“ der Klientinnen bzw. Patientinnen zu respektieren seien. In Bezug auf das bereits erwähnte Problem, dass Frauen durch zu vorsichtige Beratung unnötig geängstigt werden könnten, kommt eine Ärztin zu dem Schluss, dass sie aus haftungsrechtlichen Gründen eben doch über jede Auffälligkeit in der PND aufklären müsse:
„Da bleibt einem wahrscheinlich nichts anderes übrig, als ausführlich zu informieren und dann die Entscheidung der mündigen Patientin zu überlassen.“
Auch hinsichtlich der Annahme vieler Beraterinnen, dass es angebracht sei, immer den Partner der Schwangeren bei der Untersuchung dabeizuhaben, kommt ein Arzt auf die Autonomie der Betroffenen zu sprechen:
„Wünschen kann man es sich, und wir sprechen es an, in der Regel, gerade wenn es schwierige Entscheidungen sind: ,Bringen Sie Ihren Partner mit!‘ Ich denke, die Verantwortung dafür, dass der Partner einbezogen wird, liegt aber letztendlich doch bei der Frau.“
Der Lösungsansatz, die Autonomie der Schwangeren zu achten, ist unterschiedlich motiviert: Mal ist es die Angst vor Vorwürfen und rechtlichen Konsequenzen, mal die Erkenntnis, dass das Einmischen in die selbstbestimmte Entscheidung der Schwangeren nicht angebracht ist.
Abgabe von Verantwortung
An anderer Stelle zeigt sich, dass es die beteiligte Ärzteschaft auch entlasten kann, Verantwortung abzugeben – oder aber dass sie Verantwortung abgeben wollen und sie nicht „loswerden“. Im Falle einer Zwillingsschwangeren, die einen selektiven Fetozid durchführen lassen wollte, äußert sich der betreuende Arzt irritiert, weil die „einschlägigen“ Kliniken, die bisher einen Fetozid durchführten, seine Überweisung abgelehnt hatten:
„Und dann war ich sauer und dachte: Jetzt wollen die eine schöne Statistik und machen uns allen das Leben so schwer. Und dann haben wir es in X versucht, wo auch ein großes Pränatalzentrum ist. Die hatten sich aber abgesprochen. Die haben das Gleiche erzählt, so dass ich plötzlich allein dastand.“
Gerade in Fällen übergroßen Verantwortungsgefühls erkannten Ärztinnen und Ärzte in der Diskussion, dass es entlastend sein kann, Verantwortung abzugeben oder aber mit psychosozialen Kolleginnen zu teilen. Das letztgenannte Zitat ist ein Beispiel dafür, dass Ärztinnen und Ärzte in problematischen Situationen, wie dem Fetozid, durchaus froh darüber sein können, ihre Verantwortung an andere „loszuwerden“.
Berufsspezifische Unterschiede
Der Umgang mit Verantwortung war vor allem Thema in den ärztlichen Fallvorstellungen und Diskussionsbeiträgen. Hierfür sind mehrere Gründe denkbar: Zum einen stehen die ärztlichen Teilnehmenden mit ihrem Expertenwissen zu PND tagtäglich in der Verantwortung, bei Gefährdungen für Mutter oder Kind nach Möglichkeit tätig zu werden. Diese Verantwortung ist einklagbar – als „Vertragspartner“ und „Experte“ wird von ihnen eine Behandlung bzw. Diagnostik nach den „Regeln der ärztlichen Kunst“1 erwartet. Der ärztliche Alltag ist außerdem von schnellem Handeln geprägt, was vielleicht auch einen anderen Umgang mit Verantwortung impliziert und Handlungsdruck mit sich bringt. Dem Rollenbild der Autorität oder der Mentorin entsprechend fühlen sich Ärztinnen und Ärzte möglicherweise auch stärker verpflichtet, Angelegenheiten für ihre Patientinnen zu regeln.
Psychosoziale Beraterinnen haben dagegen eine andere haftungsrechtliche Rolle: „Kunstfehler“ sind in der psychosozialen Beratung schwerer nachzuweisen oder einzuklagen. Neben ihrer Arbeits- und Zeitstruktur, die sich von derjenigen der Ärzteschaft unterscheidet, haben Beraterinnen auch ein anderes Grundverständnis: Sie verstehen sich als Expertinnen dafür, Klientinnen in deren eigenem „Expertentum“ zu unterstützen. Sie tragen Verantwortung für einen Beratungsprozess, nicht für dessen Ergebnis. Das heißt nicht, dass sie nicht auch große Verantwortung fühlen und manchmal das Ergebnis gerne beeinflussen würden; sie sind jedoch durch ihre Ausbildung geübter als viele Ärztinnen und Ärzte darin, eine klientenzentrierte oder eine systemisch orientierte, „neutrale“ Haltung gegenüber ihren Klientinnen einzunehmen.
Folgende Beispielzitate aus einem IQZ sollen diese Zusammenhänge illustrieren. Ein Arzt schildert in seiner Fallvorstellung, dass ein zur Durchführung eines Fetozids entschlossenes Paar ihm zum Vorwurf machte, dass er es nicht direkt an eine Klinik vermittelt hatte, die den Fetozid durchführte. Das Paar habe den „Kliniktourismus“, d. h. die Suche nach einem ausführenden Arzt, als sehr belastend erlebt. Die Gruppe diskutiert darüber, ob der die Indikation stellende Arzt verpflichtet ist, eine schnelle Lösung zu finden, und ob Kliniken die Durchführung des Fetozids ablehnen dürfen. Eine psychosoziale Teilnehmerin äußert gegenüber den ärztlichen Teilnehmenden folgende Anregung:
„Wichtig ist es ja auch, dass das nicht zu dem Paar so rüberkommt, wir [die Ärzte, an die der ,Wunsch‘ nach einem Fetozid herangetragen wird] wollen damit nichts zu tun haben. Wir waschen unsere Hände in Unschuld oder so, sondern es ist für uns wahnsinnig schwer. Hier gibt es leider keinen Arzt, der das über sich bringt, der das schafft, die Spritze anzusetzen. Ich glaube, dann wären die [Patientinnen] vielleicht enttäuscht oder es wäre für sie ganz fürchterlich, diese Tour zu machen. Aber dann würden sie nicht mit solchen Vorwürfen kommen.“
Ein ärztlicher Teilnehmer antwortet darauf:
„Ich glaube, da unterscheiden wir uns wahrscheinlich. Das habe ich jetzt hier mitgekriegt und lerne, was Sie machen, so Psychosoziales. So wie Sie jetzt argumentieren, Sie sind viel gelassener jetzt. Das liegt bei uns aber eher medizinisch. [...] Sie sagen: ,Kommen Sie mal am Montag.‘ Da sind wir vom Innern her, von unserer medizinischen Erziehung anders gebaut. Wir sehen da was, wir wollen gleich helfen. Wir sehen die Problematik, was kommt, man möchte es möglichst lösen.“
Die beiden letzten Zitate belegen die unterschiedlichen Handlungsstrukturen bei Ärzteschaft und Beraterinnen aus dem IQZ.
Anmerkung
1 Riedel, U. (2003): "Kind als Schaden" - die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Arzthaftung für den Kindesunterhalt bei unerwünschter Geburt eines gesunden, kranken oder behinderten Kindes, Mabuse, Frankfurt

