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Arbeitslosigkeit: Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Krankenkassen

Der nachfolgende § 20 aus dem fünften Sozialgesetzbuch hat einen hohen Stellenwert für Finanzierung von Gesundheitsfördermaßnahmen durch gesetzliche Krankenkassen:

§ 20 SGB V Prävention und Selbsthilfe

(1) Die Krankenkasse soll in der Satzung Leistungen zur primären Prävention vorsehen, die die in den Sätzen 2 und 3 genannten Anforderungen erfüllen. Leistungen zur Primärprävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen beschließt gemeinsam und einheitlich unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes prioritäre Handlungsfelder und Kriterien für Leistungen nach Satz 1, insbesondere hinsichtlich Bedarf, Zielgruppen, Zugangswegen, Inhalten und Methodik.
(2) Die Ausgaben der Krankenkassen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach Absatz 1 und nach den §§ 20a und 20b sollen insgesamt im Jahr 2006 für jeden ihrer Versicherten einen Betrag von 2,74 Euro umfassen; sie sind in den Folgejahren entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 des Vierten Buches anzupassen.weniger


§ 20a SGB V Betriebliche Gesundheitsförderung

(1) Die Krankenkassen erbringen Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung), um unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale zu erheben und Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten zu entwickeln und deren Umsetzung zu unterstützen. § 20 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.
(2) Bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach Absatz 1 arbeiten die Krankenkassen mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger zusammen. Sie können Aufgaben nach Absatz 1 durch andere Krankenkassen, durch ihre Verbände oder durch zu diesem Zweck gebildete Arbeitsgemeinschaften (Beauftragte) mit deren Zustimmung wahrnehmen lassen und sollen bei der Aufgabenwahrnehmung mit anderen Krankenkassen zusammenarbeiten. § 88 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Zehnten Buches und § 219 gelten entsprechend.
Quelle: www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/20.html [10.02.2011]weniger


Ausbau der Inanspruchnahme von Präventionsmaßnahmen

Nach § 20 SGB V (siehe oben) können Erwerbslose Maßnahmen der individuellen Prävention (zumeist Kurse oder Trainings) nun leichter in Anspruch nehmen. Bisher mussten sie die Gebühren für solche Angebote häufig im Voraus bezahlen und bekamen sie im Nachhinein von ihrer Krankenkasse erstattet. Nach dem neuen Leitfaden Prävention vom 27.8.2010 „sollen die Krankenkassen für diesen Personenkreis (…) die Kosten ganz oder teilweise direkt übernehmen (Vermeidung eines Eigenanteils und / oder von Vorleistungen der Versicherten)“.
Den Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes finden Sie unter www.gkv-spitzenverband.de/Praevention.gkvnetweniger


 

Leistungen nach SGB II im Kontext Gesundheitsorientierung

Gesundheit ist einer der wichtigsten Indikatoren für erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Ein Drittel aller SGB-II-Bezieherinnen und -Bezieher verfügen über gesundheitliche Einschränkungen, die eine Integration in den Arbeitsmarkt erschweren, wenn nicht sogar verhindern. Folgende Leistungen aus dem zweiten Sozialgesetzbuch sind relevant für die Finanzierung von Gesundheitsfördermaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit:

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind nach §1 Abs. 1 S. 4 Nr. 2 SGB II insbesondere darauf auszurichten, dass die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen erhalten, verbessert oder wiederhergestellt wird.
  • Das JobCenter kann erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung fördern (§16 Abs. 1 SGB II).
  • Gesundheitsorientierte Angebote können innerhalb Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (§ 16d SGB II) integriert sein.
  • Soweit sie für die Eingliederung in Arbeit erforderlich sind, können beispielsweise Leistungen der häuslichen Pflege von Angehörigen, der psychosozialen Betreuung, der Schuldnerberatung und der Suchtberatung erbracht werden (§ 16a SGB II).
  • Seit Januar 2010 können ist Gesundheitsorientierung als regelmäßiges Angebot über die gesamte Laufzeit der Maßnahme möglich. Elemente der Gesundheitsorientierung können in die vermittlungsunterstützenden Leistungen "Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" integriert und damit über die aktive Arbeitsmarktpolitik finanziert werden. Aktivitäten zur Stressbewältigung, Bewegung, Ernährung oder zum Umgang mit Suchtproblemen können bis zu 20 % der Dauer von Aktivierungsmaßnahmen (nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 46 SGB III) umfassen. Die Umsetzung unterliegt der Gestaltungsfreiheit des Bieters.

2009 trat die Bundesagentur für Arbeit als neues Mitglied dem Kooperations­verbund „Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten“ bei.

                                        

                                        

... zu den Begrifflichkeiten aus der Arbeitsförderung

Logo der Bundeszentrale für gesundheitlicheAufklärung
Logo der Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung, Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.

Tipps zum Weiterlesen

  • Hollederer, Alfons (Hrsg.): Gesundheit von Arbeitslosen fördern! (2009). Frankfurt am Main: Fachhochschulverlag.
  • Hollederer, Alfons: Erwerbslosigkeit, Gesundheit und Präventionspotenziale: Ergebnisse des Mikrozensus 2005 (2010). VS-Verlag für Sozialwissenschaften.
  • Hollederer, Alfons: Erwerbsbeteiligung, Gesundheit und Behinderung in Deutschland: Ergebnisse des Mikrozensus 2005. Vortrag am gemeinsamen Kongress "Individualisierte Prävention und Epidemiologie" der DGEpi, DGSMP und EUMASS am 22.9.2010 in Berlin.
  • Rothländer, Katrin; Richter, Peter (2009). Gesund und mittendrin trotz Erwerbslosigkeit - Ansätze zur Förderung der psycho-sozialen Gesundheit (2009) Friedrich-Ebert-Stiftung Fachforum Arbeitspapier No 6.
  • Heitmeyer, Wilhelm (Hrsg.): Deutsche Zustände: Folge 9 (2010). Berlin: Suhrkamp.
  • Bundesverband: BKK Gesundheitsreport 2010 - Gesundheit in einer älter werden Gesellschaft (2010).

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Ansprechpartner

Stefan Bräunling, Ihren Ansprechpartner zum Thema Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen, erreichen Sie hier.

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Der Kooperationsverbund wurde 2003 auf Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gegründet
und wird maßgeblich durch die BZgA getragen. Ihm gehören aktuell 55 Partnerorganisationen an.
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